elektronisches Lohnsteuerverfahren

elektronisches Lohnsteuerverfahren
Die Erhebung der Lohnsteuer wird ab spätestens 2005 zunehmend auf elektronische Verfahren umgestellt. Im Einzelnen ist bereits vorgeschrieben: (1) Die Lohnsteuer-Anmeldung ist auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 41a I EStG). Dabei ergibt sich das Format der Daten und die sonstige notwendige Technik aus der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung. Nur in Härtefällen kann das Finanzamt auf eine elektronische Lohnsteueranmeldung verzichten; in diesem ist die Lohnsteuer-Anmeldung vom Arbeitgeber selbst oder einer zu seiner Vertretung berechtigten Person zu unterschreiben.
- (2) Die Übermittlung aller relevanten Daten an das Finanzamt hat durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu erfolgen; dabei hat der Arbeitgeber ein nach amtlichen Vorgaben gebildetes lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal zu verwenden, mit dem der Arbeitnehmer identifiziert werden kann (sog.  eTIN).
- Anwendung: Das e.L. soll ab 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht werden mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihrem Privathaushalt beschäftigen und keine  elektronische Lohnsteuerbescheinigung erteilt haben.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lohnsteuer — die bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene ⇡ Einkommensteuer. I. Rechtsgrundlagen:§§ 19, 19a, 38–42f EStG; Lohnsteuer Durchführungs VO (LStDV), Lohnsteuer Richtlinien (LStR) und ⇡ Lohnsteuertabellen.… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”